Die Anzahl von Elektro- und Elektronikgeräten in Europa und der Welt wächst Jahr um Jahr. Der dadurch entstehende Elektroschrott ist nur noch schwer zu bewältigen.
Die WEEE und RoHS Direktive sind zwei neue Bestandteile der europäischen Umweltgesetzgebung mit dem Ziel Recycling und Umweltschutz zu verbessern.
WEEE Direktive (2002/96/EC) + (2003/108/EC)
Durch die WEEE Direktive (Waste of Electrical and Electronic Equipment) soll die Abfallmenge reduziert und durch die Förderung von Recycling die europäische Wirtschaft umweltverträglicher werden.
Die Direktive hält zum Recycling von ausgedienten Elektro- und Elektronikgeräten an. Die Besitzer (Haushalte und Unternehmen) sind angehalten den Elektroschrott bei entsprechenden Sammelstellen abgeben.
Die RoHS Direktive (2002/95/EC)
Die RoHS Direktive (Restriction of Certain Hazardous Substances) zielt hin auf die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe bei der Produktion von Elektro- und Elektronikgeräten.
Fellowes entspricht diesen Direktiven vollauf und gewährleistet, dass jedes elektrische oder elektronische Gerät, welches wir nach dem 1. Juli 2006 auf dem europäischen Markt einführen, die Anforderungen beider Direktiven erfüllt.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Behörde vor Ort oder besuchen Sie:
http://europa.eu.int/scadplus/leg/en/lvb/l21210.htm
Ab sofort ist die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte im
Restmüll nicht mehr erlaubt. Sie müssen nun separat gesammelt
und entsprechend entsorgt werden. Sie können Ihre alten Elektrogeräte
entweder in das Geschäft, in dem das Gerät gekauft wurde, zurückbringen
oder bei einem Recyclingzentrum in Ihrer Nähe abgeben. Aufgrund gefährlicher
Substanzen in elektrischen und elektronischen Geräten besteht die Möglichkeit
einer Gesundheits- und Umweltschädigung. Endverbraucher sind verpflichtet
ihren Beitrag zu einer fachgerechten Altgeräte-Entsorgung und zum Umweltschutz
zu leisten, indem sie Wiederverwertung und Recycling dieser Geräte ermöglichen.
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